Weiterbildung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (Kraftfahrer im Güterkraft- und Personenverkehr)

Gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) müssen Kraftfahrer die gewerblich im Personen- bzw. Güterkraftverkehr tätig sind, für diese Tätigkeit qualifiziert sein. Kraftfahrer die ihren Führerschein vor dem 10.09.2008 (Klasse D, DE, D1, D1E), bzw. vor dem 10.09.2009 (Klasse C, CE, C1, C1E) erworben haben, müssen deshalb an regelmäßigen Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Laut Vorgaben des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes hat die Weiterbildung in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden (je 60 Minuten) zu erfolgen. Die Stunden können auch auf 5 Weiterbildungsblöcke (Module), zu je 7 Stunden aufgeteilt werden. Kraftfahrer im Personenverkehr müssen die erste Weiterbildung (5 Module) bis zum 10.09.2013 und im Güterverkehr bis zum 10.09.2014 abgeschlossen haben. Es ist derzeit keine Prüfung vorgesehen!

Wir bieten interessierten Kraftfahrern die Weiterbildung in nachstehend aufgeführten Modulen an:

  • Modul 1: Ressourcenschonende Fahrweise (Eco-Training)
  • Modul 2: Vorschriften für den Personen- und Güterverkehr
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer » Dienstleister, Imageträger, Profi
  • Modul 5: Ladungssicherung / Fahrgastsicherheit

Für jedes abgeschlossene Modul wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und dem Teilnehmer übergeben. Die ausgestellten Bescheinigungen müssen nach Abschluss der Weiterbildung der Straßenverkehrsbehörde vorgelegt werden, darauf hin erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl “95” in den Führerschein. Damit sind sie als Kraftfahrer berechtig für weitere 5 Jahre gewerblich tätig zu sein. Wir führen die modulare Weiterbildung gemäß den Vorgaben des BKrfQG und den Empfehlungen renommierter Verkehrsverlage durch, dies ermöglicht unseren Teilnehmern jederzeit in die Weiterbildung einzusteigen. Die Weiterbildung erfolgt zum Teil theoretisch als auch praktisch, durch unser fachkundiges und geschultes Dozenten.