Erstschulung Gefahrgutbeauftragte

Unternehmer und Inhaber eines Betriebes, die an der Beförderung gefährlicher Güter mit Eisenbahn-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen beteiligt sind, müssen mindestens einen EU-Sicherheitsberater (Gefahrgutbeauftragten) schriftlich bestellen.

Der Gefahrgutbeauftragte hat unter der Verantwortung des Unternehmensleiters im wesentlichen die Aufgabe, im Rahmen der betroffenen Tätigkeiten des Unternehmens nach Mitteln und Wegen zu suchen und Maßnahmen zu veranlassen, die die Durchführung dieser Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen und unter optimalen Sicherheitsbedingungen erleichtern.

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter;
  • Beratung des Unternehmens bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter;
  • Erstellung eines Jahresberichts für die Unternehmensleitung oder gegebenenfalls für eine örtliche Behörde über die Tätigkeiten des Unternehmens in bezug auf die Beförderung gefährlicher Güter. Die Berichte sind fünf Jahre lang aufzubewahren und den einzelstaatlichen Behörden auf Verlangen vorzulegen

In diesem Lehrgang, der von der IHK zu Neubrandenburg anerkannt ist, sollen die Teilnehmer die grundlegenden Kenntnisse auf dem Gebiet des Gefahrgutrechts aneignen und damit die Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an einer Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten erlangen.

Lerninhalte

In den Rechtvorschriften ADR/RID/ADN sowie der Gefahrgutbeauftragenverordnung werden die Lernziele bzw. die zu vermittelden Kenntnisse definiert. Im Unterabschnitt 1.8.3.9 ADR/RID/ADN heißt es :

“Mit der Schulung sollen dem Bewerber in erster Linie eine ausreichende Kenntnis über die Risiken bei der Beförderungen, dem Verpacken, Befüllen, Be- oder Entladen von gefährlicher Güter, eine ausreichende Kenntnis der Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie eine ausreichende Kenntnis der in Unterabschnitt 1.8.3.3 festgelegten Aufgaben vermittelt werden.”

Nach dem Rahmenlehrplan des DIHK unterteilt sich das Semiar in einen Allgemeinen Teil und in einen Besonderen Teil des Verkehrsträger Straße.

Allgemeiner Teil

  • Nationale Rechtsvorschriften(insbesondere GbV, GGBefG, GGVSEB,GGVSee, GGAV, StVO, WHG)
  • Verkehrsübergreifende Rechtsvorschriften
  • Klassifizierung
  • Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen
  • Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung von Versandstücken
  • Folgen bei Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften
  • Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und zu treffende Sicherheitsmaßnahmen

Besonderer Teil Straße

  • Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport
  • Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen
  • Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte Güter und (bedingt) freigestellte Beförderungen)
  • Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Begleitpapiere)
  • Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tanks (insbesondere Zulassung, Prüfung und Kodierung)
  • Besonderheiten bei Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung (insbesonderevon Tanks und Fahrzeugen)
  • Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Versandbeschränkungen, Beladen, Entladen, Ladungssicherung, Sicherheitsanforderungen)

Veranstaltungsort
Gefahrgutservice und Beratung Neubrandenburg GmbH
Warliner Straße 6
17034 Neubrandenburg

Datum/Zeit
17.10.2023 Lehrgangsbeginn
08:00 - 16:00 Uhr
18.10.2023
08:00-16:00 Uhr
19.10.2023
08:00-16:00 Uhr