Firmenberatung

Ob Entscheidungsträger oder Verantwortlicher im Unternehmen,

der Gesetzgeber wird Sie in die Pflicht nehmen.

Die Anforderungen an die Unternehmen und deren Mitarbeiter sind umfangreicher geworden. Gesetzesänderungen, Übergangsvorschriften oder Neuauslegungen von Handhabungsrichtlinien – haben Sie überhaupt noch einen Überblick? Wie aktuell ist Ihr Kenntnisstand?

Deshalb setzen Sie mit uns auf die Devise:

Sicherheit organisieren – Mitarbeiter fördern – Qualität schaffen

 

Sicherheit organisieren

Gestellung der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
• Übernahme der Pflichten gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz

Gestellung des externen Gefahrgutbeauftragten
• integriert im Gefahrgutservice

Mitarbeiter fördern

• jährliche Arbeitsschutzunterweisung
• Mitarbeiterweiterbildung mit unserem Schulungsangebot

Qualität schaffen

• Erarbeitung von Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen
• Sicherheitsbeurteilungen und Betriebsbegehungen